Fallabhängig werden wir Sie beraten, welche Form der Abrechnung für Ihre Situation angemessen ist.
Stundenbasis:
- Stundenhonorar außergerichtlich & gerichtlich (Die Höhe hängt von der Komplexität des Verfahrens ab)
- Die Abrechnung erfolgt im 6 Minuten Takt
(1h = 10/10 oder 6min = 1/10). - Zuzüglich einer Auslagenpauschale von 2 % des Honorars, min. aber 20 € (z.B.: Porto, Telefon, Sekretariat).
- In tatsächlicher Höhe berechnen wir zusätzlich: Hotel, Kurierdienste, Übersetzungskosten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgewandelt:
Die Anwaltskosten werden in Abhängigkeit eines Gegenstandswertes aus einer gesetzlichen Gebührentabelle ermittelt.
Gegenstandswert
Grundlage dieser Art der Vergütungsabrechnung ist der sogenannte Gegenstandswert. Unter Gegenstandswert versteht man den wirtschaftlichen Wert, der einem Verfahren innewohnt. Einfach zu bemessen ist dieser, wenn Sie beispielsweise in einem Monat 1.000 € zu wenig Gehalt bekommen haben. Dann ist der Gegenstandswert 1.000 €, da es Ihnen um diesen Betrag geht. Deutlich schwieriger wird es, wenn es um eine Kündigung oder ein Zeugnis geht. Hier wird vereinfacht dargestellt, ein Monatsgehalt oder ein Mehrfaches davon zu Grunde gelegt, je nachdem, was wir für Sie erreichen sollen.
Wir berechnen Ihr monatliches Gehalt, indem wir die Summe der letzten 12 Monatsgehälter bilden und diese durch 12 teilen. Das Ergebnis ist ein Bruttomonatsgehalt (BMG).
Gebühren
Je nachdem, was Ihr Anwalt an Leistungen erbringt, entstehen verschiedene Gebühren. Gebühren haben allesamt entweder einen feststehenden Faktor oder einen Faktorenbereich. In Abhängigkeit des Gegenstandswertes wird aus einer gesetzlichen Tabelle ein Wert abgelesen, welcher dann mit den einzelnen Gebührenfaktoren, Position für Position, multipliziert wird.
Klassischerweise können (aber müssen nicht) folgende Gebühren anfallen:
Die Geschäftsgebühr fällt für außergerichtliche Tätigkeiten an. Zulässiger Faktor 0,5—2,5 wenig spezialisierte Kanzleien (Generalisten) verwenden häufig 1,3.
FAKTOR: 2,5
Die Verfahrensgebühr fällt für das Betreiben des gerichtlichen Verfahrens an. Z.B..: Klageschrift, Korrespondenz im Gerichtsverfahren.
FAKTOR: 1,3
Die Terminsgebühr entsteht (spätestens), wenn das Gericht einen Termin anberaumt.
FAKTOR: 1,2
Die Einigungsgebühr fällt sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch im außergerichtlichen Verfahren immer dann an, wenn eine Einigung erzielt wird ohne dass das Gericht eine Entscheidung trifft. FAKTOR: gerichtlich: 1 / außergerichtlich: 1,5
Pauschalen
Diese werden entsprechend dem Vergütungsverzeichnis des RVG berechnet.
Beispiel: Entgelte für Post- & Telekommunikationsdienstleistungen: 20% der Gebühren—höchstens 20 €.
Rechtschutzversicherung:
- Sie haben einen Vertrag mit heitfeld plus geschlossen.
- Sie haben ein Vertragsverhältnis mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
- Haben wir unsere Leistung erbracht, senden wir Ihnen eine Rechnung zu.
- Diese Rechnung bezahlen Sie bitte umgehend an uns.
- Die Rechnung können Sie nun bei Ihrer Versicherung einreichen.
- Die Versicherung wird Ihnen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Beträge ganz oder teilweise erstatten.
! Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung haben oder unzufrieden mit der Kostenerstattung sein, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir unterstützen Sie.