Partnerschaft
beginnt auf Augenhöhe.
Ihr Arbeitsrecht
Mit Weitsicht
Als Partner an Ihrer Seite nehmen wir uns Zeit. Zeit für Sie und eine individuelle Strategieberatung, die sich nicht nur um das Problem an sich dreht, sondern alle angrenzenden Aspekte und Ihre Lebenssituation miteinbezieht. Mit Empathie und Verbindlichkeit erarbeiten wir für Sie und gemeinsam mit Ihnen sichere Entscheidungsgrundlagen – mit Blick auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten. Welchen Weg auch immer Sie gehen möchten, wir stehen Ihnen zur Seite, übernehmen juristische Prüfungen und verhandeln für Sie die besten Konditionen.
Ihr Arbeitsrecht
Mit Weitsicht
Als Partner an Ihrer Seite nehmen wir uns Zeit. Zeit für Sie und eine individuelle Strategieberatung, die sich nicht nur um das Problem an sich dreht, sondern alle angrenzenden Aspekte und Ihre Lebenssituation miteinbezieht. Mit Empathie und Verbindlichkeit erarbeiten wir für Sie und gemeinsam mit Ihnen sichere Entscheidungsgrundlagen – mit Blick auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten. Welchen Weg auch immer Sie gehen möchten, wir stehen Ihnen zur Seite, übernehmen juristische Prüfungen und verhandeln für Sie die besten Konditionen.
Kündigung
Ob Verlust oder drohender Verlust des Arbeitsverhältnisses – die Situation ist sehr belastend für die Betroffenen. In unserer Beratung geht es uns zuerst darum, die Situation für Sie rechtlich einzuordnen.
Auf Basis von Fragen wie „Was ist passiert oder was passiert hier gerade mit mir?“ beraten wir Sie zu den aktuellen Möglichkeiten und Aussichten. Wir zeigen Ihnen verschiedene Wege auf.
Bei einer bereits „ausgesprochenen“ Kündigung heißt es meist: Schnell handeln, um Fristen für eine mögliche Klage bei Gericht zu wahren. Oft bleibt noch Zeit, wirksame Schritte zu unternehmen und so vielleicht sogar ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wir beraten Sie umfassend, handeln schnell und wenn nötig, mit der entsprechenden Durchschlagskraft.
Haben Sie bisher nur ein komisches Gefühl, verhält sich Ihr Arbeitgeber auffällig, haben Sie mehrfach Abmahnungen erhalten oder leiden Sie sogar unter Mobbing? Dann ist es möglich, dass Ihnen der Verlust Ihres Arbeitsverhältnisses droht. Auch hier sondieren wir Ihre Situation und besprechen, ob Sie selbst agieren wollen und können und ob es klug wäre, dass wir für Sie mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten.
Aufhebungsvertrag
Statt eine Kündigung auszusprechen, wählen Unternehmen auch häufig den Aufhebungsvertrag. Dies steht für eine einvernehmliche Trennungslösung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Doch nicht immer verhält es sich so klar, wie es scheint, und Ihre Interessen sind nicht tatsächlich gewahrt. Deshalb unser unbedingter Rat: Nicht unterschreiben!
Denn nur auf Basis einer sorgfältigen juristischen Prüfung, können wir Ihre Interessen sichern und finanzielle Nachteile vermeiden. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung und gehen auch für Sie in die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages und die für Sie bestmögliche Gestaltung zu erzielen. Gerade auch dann, wenn es um individuelle Problematiken wie Bonusansprüche, Dienstwagen, Wettbewerbsverbote oder auch getroffene Altersvorsorgevereinbarungen geht.
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses dar. Oftmals sind bereits hier Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten, die für Sie gravierende Nachteile bedeuten können – finanzieller Art, aber auch in vielerlei anderen Aspekten.
Bei der Prüfung eines Arbeitsvertrages analysieren wir jede Klausel bin ins kleinste Detail und achten ebenso darauf, dass alles Wichtige enthalten ist und nichts „vergessen“ wurde. Denn auch unberücksichtigte Regelungen können sich zu Ihrem Nachteil auswirken. So schaffen wir für Sie den bestmöglichen Start unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer an uns herantreten.
Abmahnung
Wenn es so weit kommt und Sie eine Abmahnung erhalten, werden Sie sicher nicht damit einverstanden sein. Genau da kommen wir ins Spiel und beraten Sie zu den möglichen Schritten. Denn es gilt in dieser Situation vieles zu beachten und nicht übereilt zu reagieren.
Bei unserer Beratung beleuchten wir zunächst alle Aspekte und vor allem auch Ihre Einstellung zu Ihrer persönlichen Jobsituation. Denn ein mögliches Vorgehen sollte strategisch genau auf Ihre Wünsche ausgerichtet sein. Möchten Sie den Job behalten oder sind Sie gedanklich bereits ausgestiegen? Dies ist eine der wichtigen Fragen, die es vorab zu klären gilt, um die wirklichen Schritte zu gehen und nichts zu riskieren.
Befristung
Generell gilt, dass Arbeitsverträge befristet werden können. Sei es mit oder ohne Sachgrund, sei es mit Zweck oder am Ende zwecklos – die Vereinbarung einer „richtigen“ Befristung ist eine Kunst. Wir stehen Ihnen von der Frage einer wirksamen Befristungsabrede bis hin zur Entfristungsklage bei diesem komplexen Sachverhalt zur Seite.
Zeugnis
Es liegt vor Ihnen – das gewünschte und von Ihrem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellte Zeugnis. Klingt doch gut, denken Sie? Im besten Fall ja, aber Vorsicht ist bei den vielfältigen „Verklausulierungen“, den verschlüsselten oder vermeintlich positiven Formulierungen geboten. Denn dahinter können sich Fallstricke verbergen, die alles andere als einen makellosen Eindruck bei der nächsten Bewerbung machen.
Wir überprüfen für Sie Ihr Zeugnis und beraten Sie detailliert – damit keine negativen Botschaften darin versteckt sind und Sie sich auf ein tatsächlich rechtssicheres Zeugnis verlassen können. Sollte es notwendig sein, übernehmen wir auch für Sie die außergerichtliche Aushandlung des Arbeitszeugnisses oder eine Prozessvertretung, damit Sie Ihr Recht auf eine Erteilung bzw. eine Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses durchsetzen können.
Urlaubsrecht
Wie viele Urlaubstage stehen mir eigentlich zu? Was ist der garantierte Mindesturlaub? Und was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich längere Zeit krank war? Wann verfällt mein Urlaub? Gerade wenn es um den Urlaubsanspruch geht, hören wir immer wieder vielfältige Mythen. Fakt ist: Alle Arbeitnehmenden in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub – geregelt im Bundesurlaubsgesetz.
Nicht immer halten sich Arbeitgeber an die Vorgaben und individuell geregelte Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sorgen oftmals für Streitigkeiten. Wir schaffen für Sie Klarheit und setzen Ihr Urlaubsrecht durch.
Schwerbehindertenrechte
Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte besitzen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz – sollte es notwendig sein, setzen wir diesen durch.
Ob es um einen sogenannten leidensgerecht gestalteten Arbeitsplatz geht, besondere technische Hilfsmittel benötigt werden oder die Durchsetzung des Zusatzurlaubsanspruchs sich schwierig gestaltet – wir kennen Ihre Rechte sehr genau und wissen, wie wir diese für Sie effektiv und mit Blick auf Ihre individuelle Gesamtsituation geltend machen können.
Elternzeit
Für Mütter wie auch für Väter beträgt die aktuell maximale Elternzeit drei Jahre. Um diese wahrnehmen zu können, ist es unbedingt erforderlich, den entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber zu stellen – und dies fristgerecht.
Doch neben der Einhaltung verschiedener Fristen gibt es weitere Aspekte, die von großer Wichtigkeit sind für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit und eine Fortführung Ihrer beruflichen Karriere.
Teilzeit
Eines gleich vorab: Sie haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Denn nach dem Teilzeitbefristungsgesetz steht Ihnen dies zu – unter gewissen Voraussetzungen. So müssen Sie mindestens sechs Monate beschäftigt sein, in Ihrem Betrieb müssen mindestens 15 Arbeitnehmende tätig sein und selbstverständlich müssen die betrieblichen Gegebenheiten dies erlauben.
Doch dies sind längst nicht alle Faktoren, die zu beachten sind, damit eine Verringerung der Arbeitszeit tatsächlich gelingt und Sie gegebenenfalls nach einer Weile zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.
Mehrarbeit/Überstunden
Oftmals fallen volle Auftragsbücher mit Personalknappheit zusammen – und dann sind Überstunden angesagt. Wenn das zur Dauersituation wird, ist dies nicht nur belastend, sondern es stellen sich auch rechtliche Fragen.
Denn eines ist klar: Ist der Arbeitsplatz noch so schön, ohne Limit und schlimmer noch, ohne Vergütung, wird niemand arbeiten wollen. Wenn Sie also ein komisches Gefühl haben, was Überstunden bzw. Mehrarbeit anbelangt, dann sollten wir reden.
Wussten Sie eigentlich: Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzliche bzw. tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, bei Überstunden handelt es sich, wenn die zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird.
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Zeitarbeit – Synonyme für eine Sache. Ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber angestellt, arbeitet jedoch die meiste Zeit für andere Unternehmen. So einfach die Angelegenheit klingt – so komplex ist sie es in der Praxis. Angefangen von der Vergütung und etwaigen Zuschlägen über Betriebszugehörigkeit und betriebliche Mitbestimmung bis hin zum Kündigungsschutz. In diesem Wirtschaftszweig ist wirklich nichts unproblematisch.
Darum: Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung stehen wir Ihnen jederzeit beratend, prüfend und immer mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Sonderleistungen/Betriebsrente
Bonus, Provision, Tantieme – wie auch immer die Sonderleistung genannt sein mag, alle bedeuten sie einen besonderen Arbeitsanreiz. Nicht selten kommt es dann bei der Frage, in welcher Höhe tatsächlich Ansprüche bestehen, zu Komplikationen. Doch auch wenn sich Ihr Unternehmen weigert die Sonderzuwendungen zu erfüllen, kommen in einem solchen Fall vielfältige Regelungen zum Tragen, die wir für Sie durchsetzen können.
Auch die Betriebsrente mit ihren spezifischen Regelungen ist ein solcher Fall, bei dem wir Ihre Interessen wahren und zum bestmöglichen Erfolg führen.
Outplacement
Kommt es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht häufig neben einer Abfindung auch das sogenannte Outplacement im Vordergrund.
Sozialplan
Immer, wenn es zu grundlegenden Veränderungen in einem Unternehmen kommt, kann dies dazu führen, dass ein Sozialplan vereinbart wird. Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Leistungen aus einem solchen Sozialplan haben und die vielleicht wichtigste Frage: Ob Sie überhaupt die mit der Inanspruchnahme eines Sozialplanes häufig verbundene Konsequenz akzeptieren wollen, ist für den Laien kaum zu überschauen.
Wir prüfen für Sie den Sozialplan, berechnen die Höhe einer häufig darin vorgesehenen Abfindung und besprechen mit Ihnen die individuellen Chancen und Risiken.
Fortbildungsvereinbarung
Die Gründe für den Abschluss einer Fortbildungsvereinbarung sind vielfältig, das Prinzip ist jedoch immer dasselbe: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Weiterbildung des Arbeitnehmers ganz oder teilweise. Dabei kann es sich z.B. um den Besuch einer Meisterschule, eine Spezialisierung, einen Führerschein oder einen beliebigen Kurs mit oder ohne Zertifizierung handeln. Als „Gegenleistung“ verlangt der Arbeitgeber, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Anzahl von Monaten oder Jahren fortzusetzen. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Jahre beendet wird, sieht eine Rückzahlungsklausel vor, dass sich der Arbeitnehmer nachträglich an den Weiterbildungskosten beteiligt. Unserer Erfahrung nach sind solche Rückzahlungsklauseln fast immer unwirksam.
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