FAQs

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MUSS ICH EINEN RECHTSANWALT BEAUFTRAGEN, UM MEINE RECHTE DURCHZUSETZEN?

Außergerichtlich und vor Arbeitsgerichten der 1. Instanz sind Sie berechtigt. Ihre Interessen selbst zu vertreten. Aber auch volljährige Familienangehörige können Sie als Vertretung gemäß § 11 ArbGG hinzuziehen. Aus strategischen Gründen ist es jedoch vielfach ratsam, eine professionelle arbeitsrechtliche Expertise zu nutzen. Die meisten Rechtsanwälte sind aufgrund der Vielzahl von höchstrichterlichen Urteilen, mit heute mehr als 20.000 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, überfordert. Nur speziell auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzleien sowie Fachanwälte können den Überblick wahren.

ICH GEHE DAS ERSTE MAL ZU EINEM ANWALT

Immer wieder berichten uns Mandanten von Unsicherheiten, manchmal sogar von Ängsten, die sie im Vorfeld mit dem ersten Besuch bei einem Anwalt verbunden haben.

Vielleicht wird es Sie überraschen: Unsere Anwältinnen und Anwälte sind Menschen wie Sie – mit den gleichen großen und kleinen Herausforderungen im Leben. Ganz gleich, mit welchem Anliegen Sie zu uns kommen: Wir beurteilen Sie nicht und wir verurteilen Sie nicht. Unser einziges Interesse ist es, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung zu finden und diese bestmöglich umzusetzen. Wir beißen nicht und packen auch nicht den Bohrer aus – sorry liebe Zahnärzte.

Wenn Sie zu uns kommen, führen wir Sie in einen unserer schön eingerichteten Beratungsräume, die eine tolle Atmosphäre ausstrahlen und in denen man gerne verweilt. Von Kaffee und Cola über verschiedene Säfte bis hin zu Sekt und diversen Whiskeys können Sie bei uns wählen und wenn Sie Ihre Kinder mitbringen, haben wir auch etwas Süßes und etwas zum Malen für sie bereit.

Gerne können Sie auch eine Begleitperson mitbringen.

Was wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Egal wie groß die Sorge vor dem Termin bei uns war – sie war immer unbegründet. Viele hundert zufriedene Mandanten sprechen für sich.

WIE NEHME ICH KONTAKT AUF?

Ob per E-Mail oder per Telefon – alle Anfragen laufen zunächst in unserem Sekretariat zusammen. Von dort wird Ihr Anliegen einem unserer Berater vorgelegt, welcher sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet. Damit dies gelingen kann, bitten wir neben Nennung der E-Mailadresse auch immer um eine Telefonnummer: Wir mussten nämlich die Erfahrung machen, dass manchmal – warum auch immer – erste E-Mails von manchen E-Mail-Programmen direkt in den SPAM-Ordner einsortiert werden und Sie mitunter gar nicht bemerken, dass wir uns gemeldet haben.

Eine Rückmeldung und eine Terminvereinbarung erfolgt dann immer durch einen unserer Berater. Achtung: Wir rufen auch noch um 21 Uhr an.

PERSÖNLICHE BERATUNG VOR ORT ODER ALLES DIGITAL?

Unsere klare Empfehlung, wenn es sich einrichten lässt: Kommen Sie in unsere Kanzleiräume. Von der persönlichen Beratung vor Ort profitieren Sie und wir am meisten. Denn der Gang zum Fachanwalt ist Vertrauenssache und dieses Vertrauen entsteht am besten im persönlichen Kontakt. Nach der Erstberatung haben alle Beteiligten ein „Gefühl“ füreinander und man weiß, ob die „Chemie“ stimmt und man den Weg gemeinsam weitergehen möchte.

Gerade aber auch, wenn es darum geht, problematische Situationen zu besprechen und zu analysieren, ist es für uns sehr hilfreich, auch Ihre Mimik und Gestik direkt wahrnehmen zu können.

Wie immer, kommt es aber auf den Einzelfall an. Manchmal ist die Entfernung einfach zu groß oder eine ablaufende Frist erfordert sofortiges Handeln. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Videokonferenz oder auch das „klassische“ Telefonat an.

WAS KOSTET DIE ERSTBERATUNG?

Die Erstberatung berechnen wir nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) mit 226,10 EUR brutto. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der unabhängig davon anfällt, ob die Beratung 30 oder 120 Minuten dauert. Wir versprechen Ihnen, uns so viel Zeit zu nehmen, wie nötig ist, um Ihr Anliegen möglichst umfassend zu besprechen.

Bitte beachten Sie aber: Die Pauschale gilt pro Beratungstermin und pro zu beratendem Mandanten.

BERATEN SIE AUCH KOSTENLOS?

Nein. Kennen Sie den Spruch: „Was nichts kostet, ist nichts wert“? Wenn Sie sich für uns entscheiden, erhalten Sie Beratung und Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau zu einem fairen Preis.

Auch wenn wir unsere Arbeit gerne machen, ist sie für uns keine „Liebhaberei“. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wir haben Rechnungen zu bezahlen und Familien, die auf unser Einkommen angewiesen sind. Das ist bei uns genauso wie wahrscheinlich bei Ihnen.

Die – immer wieder geäußerte Erwartungshaltung nach kostenloser Beratung – empfinden wir als Geringschätzung unserer Arbeit.

RECHNEN SIE MIT RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN AB?

Grundsätzlich rechnen wir gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, wenn Sie dies wünschen.

Was viele nicht wissen: Rechtsanwälte sind weder verpflichtet, mit Rechtsschutzversicherungen abzurechnen, noch werden sie von der Versicherung dafür bezahlt. Auch reicht – von wenigen Ausnahmen abgesehen – kein „Dreizeiler“ aus, um die Versicherung zur Begleichung der Kostennote zu veranlassen.

Der Umfang dessen, was wir der Versicherung mitteilen müssen, ist sehr umfangreich, und was und wie man es kommuniziert, ist eine Wissenschaft für sich. Für uns gehört das aber zum „Service für unsere Mandanten“.

Nicht immer ist es jedoch sinnvoll, die Rechtsschutzversicherung einzuschalten. Das Versicherungsrecht sieht vor, dass Ihre Rechtsschutzversicherung ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle eintreten. Und ein zweiter Versicherungsfall ist schnell eingetreten. Wurde Ihre Versicherung jedoch vom Versicherer gekündigt, müssen Sie diesen Umstand beim Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung bei einem neuen Versicherer angeben. Dann wieder eine Rechtsschutzversicherung (zu akzeptablen Konditionen) zu finden, ist kaum noch möglich. Darum empfehlen wir dringend, bei Rechnungsbeträgen bis etwa 500,00 EUR die Kosten selbst zu tragen und keinen „Versicherungsfall“ auszulösen.

ICH HABE EINE KÜNDIGUNG ERHALTEN. WAS GILT ES NUN ZU TUN?

Erstmal nichts. Und zwar gar nichts. Denn das Wichtigste, wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, ist: nichts unterschreiben. Weder die Kündigung selbst noch eine ­Empfangsbestätigung oder sonstiges Schriftstück. Dann gilt, tief durchatmen, Ruhe bewahren und uns umgehend anrufen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie es beruflich und persönlich weitergehen kann. Immer mit Blick über den Tellerrand des Arbeitsrechts hinaus. Und ganz wichtig: Nach Erhalt einer ­Kündigung laufen Fristen – darum ist Eile geboten.

WAS VERSTEHT MAN UNTER DER „FAUSTFORMEL“?

Viele Rechtsanwälte und auch Gerichte berechnen nach der sogenannten „Faustformel“ die Höhe der aus Ihrer Sicht angemessenen Abfindung. Wir verwenden die „Faustformel“ in der Regel, um zu berechnen, welche Abfindungssumme wir erreichen wollen, wenn alles schief läuft und alle Stricke reißen. Die Berechnung nach dieser Formel ist denkbar einfach: Ein Arbeitnehmer erhält pro Beschäftigungsjahr in einem Betrieb 0,5 Bruttomonatsgehälter als Abfindung. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der 10 Jahre lang in einem Betrieb gearbeitet hat, sich nach dieser Formel über eine Abfindung von 5 Bruttomonatsgehältern freuen dürfte.

WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH EINE ABFINDUNG MÖCHTE?

Nach einer Kündigung geht es meist um finanzielle Aspekte. Wichtig ist, dass Sie Vergleichsmasse aufbauen. Mit Fachkompetenz analysieren wir die Rechtslage und zeigen Ihnen juristische Möglichkeiten auf. Zudem legen wir die passende Strategie zugrunde. Dadurch gelingt es uns oftmals, hohe Abfindungssummen für unsere Mandanten auszuhandeln.

WIE WICHTIG IST EIN ZEUGNIS?

Ein ausgezeichnetes Zeugnis öffnet Türen auf dem Arbeitsmarkt und begleitet Sie ein Leben lang. Oft ist es ratsam, sich sowohl ein Zwischenzeugnis als auch ein Arbeits(-end-)zeugnis ausstellen zu lassen. Auch qualifizierte Zeugnisse sind heutzutage Standard. Abschlussformulierungen, wie etwa die Bedauernsformel oder Dankesformel können das Arbeitszeugnis erheblich aufwerten. Nicht vergessen sollte man außerdem die Gute-Wünsche-Formel.

IHNEN WURDE EIN AUFHEBUNGSVERTRAG ANGEBOTEN? WAS JETZT?

Auch hier gilt: nichts überstürzen. Ihr Arbeitsvertrag ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Verträge Ihres Lebens. Mit Ihrer Unterschrift können Sie einen großen – und nur schwer wieder gutzumachenden – Schaden anrichten. Denn bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es viel zu beachten.

Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber nicht einmal böswillig sein; Sie können nur nicht erwarten, dass Ihr Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag Themen berücksichtigt, die für Sie wichtig, für den Arbeitgeber aber irrelevant sind.

Besonders hellhörig sollten Sie werden, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag mit dem Hinweis vorgelegt wird, dass Sie nur dann eine Abfindung oder andere Vergünstigungen erhalten, wenn Sie sofort unterschreiben. Ein Angebot, das für beide Seiten fair ist, ist es auch nach einigen Tagen noch: Es gibt nie einen Grund, der eine sofortige Unterschrift erfordert. Deshalb: Unterschreiben Sie erst, wenn Sie und wir darüber gesprochen haben.

Kontaktieren Sie uns: Wir finden einen zeitnahen Termin.

MEIN ARBEITGEBER IST EIN GROSSUNTERNEHMEN. HABE ICH DA ÜBERHAUPT EINE CHANCE?

Ja! Selbstverständlich! Für jeden privaten Arbeitgeber gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Egal wie groß das Unternehmen ist, im Streitfall sitzt Ihr Arbeitgeber an einem Tisch im Gerichtssaal und Sie mit Vertreten von uns auf Augenhöhe an einem anderen Tisch daneben. Wir sind erfahrene Verhandler. Tatsächlich verhält es sich sogar so, dass große Unternehmen häufig viel nüchterner, sachlicher und vernünftiger sind als kleine Unternehmen, bei denen es häufig auch auf die „Befindlichkeiten“ (wie z. B. Stolz!) einzelner Personen ankommt.

MEIN ARBEITGEBER IST EIN SEHR KLEINES UNTERNEHMEN. KANN MAN DENNOCH ETWAS TUN?

Dreh und Angelpunkt ist die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Wenn dem so ist, sind die „normalen“ Arbeitnehmerrechte eröffnet und das Unternehmen ist „groß genug“. Ist dem nicht so, muss der Arbeitgeber erheblich weniger Hürden nehmen, um eine Kündigung durchzusetzen. Aber auch eine solche Kündigung ist gerichtlich überprüfbar, da Sie ein Anrecht darauf haben, nicht z.B. aus Willkür entlassen zu werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob es erfolgversprechend ist, gegen Ihre Kündigung vorzugehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da es jedoch nicht nur um die Frage der „Rechtmäßigkeit einer Kündigung“ geht, sondern vielfach auch darum, ob das Arbeitsverhältnis korrekt abgewickelt wird (z.B. ist das Arbeitszeugnis zufriedenstellend? Wurden alle Arbeitspapiere herausgegeben? Wurde der letzte Lohn gezahlt?) sollten Sie nicht zögern, unseren Rat einzuholen.

ICH HABE ZU UNRECHT EINE ABMAHNUNG ERHALTEN. WAS KANN MAN TUN?

Grundsätzlich steht es Ihnen zu, eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernen zu lassen. Hierbei vertreten wir Sie gerne. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass man in den meisten Fällen eine derartige Abmahnung auch einfach ignorieren kann. Das spart Geld und Nerven und sorgt dafür, dass Ihr Arbeitsverhältnis keinen Schaden nimmt. Ob etwas zu unternehmen ist hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist z. B. ob – und falls ja – was genau Sie auf der Abfindung unterschrieben haben. Da sich hierzu nichts pauschal sagen lässt, ist es ratsam, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. So können wir die Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie erarbeiten.

ICH WERDE VON KOLLEGEN BZW. MEINEM CHEF GEMOBBT. KANN ICH DAGEGEN ETWAS TUN?

Ruhig bleiben und durchatmen. Das ist keine Floskeln. Entscheidung trifft man am besten wohl überlegt und nicht kopflos.  Wenn Sie das Gefühl haben, dass gar nichts mehr geht: Gehen Sie direkt zu Ihrem Hausarzt und melden Sie sich parallel bei uns.

Wir werden Ihnen weiterhelfen. Wir beraten Sie, welche Schritte Sie selbst unternehmen können und ob ein juristisches Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. Nachdem wir eine gemeinsame Strategie erarbeitet haben, unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihrer Interessen und bei der endgültigen Lösung des Problems.