Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen, um meine Rechte durchzusetzen?
Außergerichtlich und vor Arbeitsgerichten der 1. Instanz sind Sie berechtigt. Ihre Interessen selbst zu vertreten. Aber auch volljährige Familienangehörige können Sie als Vertretung gemäß § 11 ArbGG hinzuziehen. Aus strategischen Gründen ist es jedoch vielfach ratsam, eine professionelle arbeitsrechtliche Expertise zu nutzen. Die meisten Rechtsanwälte sind aufgrund der Vielzahl von höchstrichterlichen Urteilen, mit heute mehr als 20.000 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, überfordert. Nur speziell auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzleien sowie Fachanwälte können den Überblick wahren.
Kostet ein Fachanwalt mehr als ein Rechtsanwalt?
Grundsätzlich sind die Kosten identisch, denn sowohl für Rechtsanwälte als auch für Fachanwälte gilt die gleiche Vergütungsverordnung. Allerdings haben Fachanwälte nicht nur zahlreiche Stunden in Fortbildungskursen verbracht und das theoretische Fachwissen in mehreren Klausuren unter Beweis stellen müssen, sondern sie verfügen auch über umfangreiche praktische Kenntnisse, die sie anhand von mindestens 100 Fällen einem Fachanwaltsausschuss nachweisen müssen. Dies führt manchmal dazu, dass das Fachanwaltshonorar leicht über dem des Rechtsanwaltes liegt.
Ist ein persönliches Treffen in der Kanzlei erforderlich?
Viele Mandanten möchten gerne eine hochspezialisierte Fachkanzlei beauftragen und nicht den „Anwalt um die Ecke“ mandatieren, auch wenn die hochspezialisierte Fachkanzlei etwas weiter weg ist. Oft ist es ratsam, dass sich Mandanten und Rechtsanwälte persönlich kennen lernen, um eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Dennoch gebieten kurze Fristen oder weite Entfernungen es, dass wir schnell und auch über hunderte von Kilometern hinweg gut erreichbar sind. Deshalb setzt unsere Kanzlei auf moderne Technologien. Dies wird nicht nur in der digitalen Aktenverwaltung praktiziert, sondern wir bieten unseren Mandanten auch die Möglichkeit einer Web-Konferenz.
Damit können Mandaten direkt den Beratungstermin erleben, ohne das eigene Haus bzw. Büro verlassen zu müssen.
Wonach richten sich die Gerichtskosten
Die Kosten des Gerichts werden, vergleichbar mit den Rechtsanwaltsgebühren, auf Grundlage des Gegenstandswertes berechnet. Gebühren fallen allerdings erst dann an, wenn das Gericht irgendeine Form der Entscheidung vornimmt, beispielsweise zu urteilen. Anders als in anderen Rechtsgebieten werden im Arbeitsrecht die meisten Verfahren jedoch nicht durch eine richterliche Entscheidung, sondern durch eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich) beendet. Hierbei entstehen keinerlei gerichtliche Kosten.
Ich kann mir keinen Rechtsanwalt leisten. Welche Möglichkeiten habe ich?
In diesem Fall besteht häufig die Möglichkeit, dass die Staatskasse entweder alle oder zumindest einen Teil der Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Gerne beraten wir Sie, ob eine solche staatliche Unterstützung für Sie in Frage kommt.
Was versteht man unter der „Faustformel“?
Viele Rechtsanwälte und auch Gerichte berechnen nach der sogenannten „Faustformel“ die Höhe der aus Ihrer Sicht angemessenen Abfindung. Wir verwenden die „Faustformel“ in der Regel um zu berechnen, welche Abfindungssumme wir erreichen wollen, wenn alles schief läuft und alle Stricke reißen. Die Berechnung nach dieser Formel ist denkbar einfach: Ein Arbeitnehmer erhält pro Beschäftigungsjahr in einem Betrieb 0,5 Bruttomonatsgehälter als Abfindung. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der 10 Jahre lang in einem Betrieb gearbeitet hat, sich nach dieser Formel über eine Abfindung von 5 Bruttomonatsgehältern freuen dürfte.
Ich habe eine Kündigung erhalten. Was gilt es nun zu tun?
Wichtig ist, dass Sie nicht die Nerven verlieren. Wenngleich Sie drei Wochen Zeit haben, eine Kündigungsschutzklage gegen Ihre Kündigung anzustrengen, so ist dennoch äußerste Eile geboten, damit wir im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber in Verhandlungen treten können und so entweder sogar einen Gerichtsprozess vermeiden oder Ihre Ausgangsposition erheblich verbessern können. Vereinbaren Sie deshalb idealerweise noch am Tage, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, einen Besprechungstermin mit uns. Wir beraten Sie auch gerne bei Fragen die Bundesagentur für Arbeit betreffend und bereiten Sie adäquat auf das dortige Gespräch vor.
Mein Chef stellt mich sicher nicht mehr freiwillig ein und ich will dort überhaupt nicht mehr arbeiten. Was bringt da eine Klage?
Oftmals ist das Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten gestört. Manchmal möchten Arbeitnehmer dennoch ihren Arbeitsplatz behalten. Dies ist immer dann leichter möglich, wenn der Arbeitgeber ein anonymer Großkonzern ist, weil man durch einen Abteilungswechsel mit ganz anderen Menschen zu tun hat. In inhabergeführten Kleinbetrieben ist dies aber oft schwierig.
Was muss ich tun, wenn ich eine Abfindung möchte?
Nach einer Kündigung geht es meist um finanzielle Aspekte. Wichtig ist, dass Sie Vergleichsmasse aufbauen. Mit Fachkompetenz analysieren wir die Rechtslage und zeigen Ihnen juristische Möglichkeiten auf. Zudem legen wir die passende Strategie zugrunde. Dadurch gelingt es uns oftmals, hohe Abfindungssummen für unsere Mandanten auszuhandeln.
Wie wichtig ist ein Zeugnis?
Ein ausgezeichnetes Zeugnis öffnet Türen auf dem Arbeitsmarkt und begleitet Sie ein Leben lang. Oft ist es ratsam, sich sowohl ein Zwischenzeugnis, als auch ein Arbeits(-end-)zeugnis ausstellen zu lassen. Auch qualifizierte Zeugnisse sind heutzutage Standard. Abschlussformulierungen, wie etwa die Bedauernsformel oder Dankesformel können das Arbeitszeugnis erheblich aufwerten. Nicht vergessen sollte man ausserdem die Gute-Wünsche-Formel.
Mein Arbeitgeber ist ein Großunternehmen. Habe ich da überhaupt eine Chance?
Ja! Selbstverständlich! Für jeden privaten Arbeitgeber gelten die gleichen Rechte und Pflichten. Egal wie groß das Unternehmen ist, im Streitfall sitzt Ihr Arbeitgeber an einem Tisch im Gerichtssaal und Sie mit Vertreten von uns auf Augenhöhe an einem anderen Tisch daneben. Wir sind erfahrene Verhandler. Tatsächlich verhält es sich sogar so, dass große Unternehmen häufig viel nüchterner, sachlicher und vernünftiger sind als kleine Unternehmen, bei denen es häufig auch auf die „Befindlichkeiten“ (wie z. B. Stolz!) einzelner Personen ankommt.
Ich habe eine Kündigung erhalten, allerdings ist das Unternehmen sehr klein. Kann man dennoch etwas tun?
Dreh und Angelpunkt ist die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Wenn dem so ist, sind die „normalen“ Arbeitnehmerrechte eröffnet und das Unternehmen ist „groß genug“. Ist dem nicht so, muss der Arbeitgeber erheblich weniger Hürden nehmen, um eine Kündigung durchzusetzen. Aber auch eine solche Kündigung ist gerichtlich überprüfbar, da Sie ein Anrecht darauf haben, nicht z.B. aus Willkür entlassen zu werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob es erfolgversprechend ist, gegen Ihre Kündigung vorzugehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da es jedoch nicht nur um die Frage der „Rechtmäßigkeit einer Kündigung“ geht, sondern vielfach auch darum, ob das Arbeitsverhältnis korrekt abgewickelt wird (z.B. ist das Arbeitszeugnis zufriedenstellend? Wurden alle Arbeitspapiere herausgegeben? Wurde der letzte Lohn gezahlt?) sollten Sie nicht zögern, unseren Rat einzuholen.
Ich habe zu Unrecht eine Abmahnung erhalten. Was kann man tun?
Grundsätzlich steht es Ihnen zu, eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernen zu lassen. Hierbei vertreten wir Sie gerne. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass man in den meisten Fällen eine derartige Abmahnung auch einfach ignorieren kann. Das spart Geld und Nerven und sorgt dafür, dass Ihr Arbeitsverhältnis keinen Schaden nimmt. Ob etwas zu unternehmen ist hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist z. B. ob – und falls ja – was genau Sie auf der Abfindung unterschrieben haben. Da sich hierzu nichts pauschal sagen lässt, ist es ratsam, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. So können wir die Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie erarbeiten.
Ich bin Beamter und wurde bei der Besetzung einer Stelle übergangen. Was ist zu tun?
Beamtenrecht ist Arbeitsrecht für Beamte. Hier können wir Ihnen helfen, indem wir mittels der Konkurrentenklage das Auswahlverfahren gerichtlich überprüfen lassen. Nicht selten leiden solche Verfahren an erheblichen Mängeln.
Ich werde von Kollegen bzw. meinem Chef gemobbt. Kann ich dagegen etwas tun?
Ja. Wenn Sie gemobbt werden, habe Sie einen Unterlassungsanspruch und gegebenenfalls auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts. Die Durchsetzung dieser Ansprüche stellt sich jedoch als ausgesprochen schwierig dar. Wir beraten Sie, welche Schritte Sie selbst unternehmen können und ob ein juristisches Vorgehen gegen Ihren Chef bzw. Ihre Kollegen Aussicht auf Erfolg hat. Nachdem wir eine gemeinsame Strategie erarbeitet haben, unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihrer Interessen und bei der endgültigen Lösung dieses Konflikts.